Fachgruppe Notversorgung/Notinstandsetzung

Die Fachgruppe N (FGr. N) verfügt über spezielle Fähigkeiten im Bereich Notversorgung und Notinstandsetzung. Darüber hinaus stellt sie unterstützende Fähigkeiten für alle Teileinheiten des THW zur Verfügung. Die Aufgaben gliedern sich nach dem Aufgabenkatalog des neuen taktischen Einheitenmodells und sind numerisch sortiert.

Arbeiten (Wasser)“ bedeutet das Arbeiten an Gewässern im Uferbereich. Auch überflutete urbane Bereiche sind unter diesem Aspekt zu verstehen. Die Arbeiten umfassen Versorgungs- und Logistikmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung.

„Beleuchten (klein)“ bedeutet das Ausleuchten von punktuellen Einsatzstellen oder einzelnen Arbeitsstellen mit begrenztem Umfang. Die Beleuchtungsstärke hängt von den Arbeiten ab und liegt bei mindestens 20 Lux. Es ist eine Fläche von bis zu 20 m² pro Leuchtmittel auszuleuchten.

„Elektroarbeiten (Betrieb, leicht bis ca. 13 kVA)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb von mobilen und tragbaren Stromerzeugern. Der Betrieb des Aggregates er-folgt im Inselbetrieb ohne zusätzliche Erdung. Es werden keine permanenten Leitungen verlegt oder genutzt.

„Elektroarbeiten (Betrieb, mittel ca. 50 kVA)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb von mobilen fahrbaren Netzersatzanlagen im mittleren Leistungssegment von ca. 50 kVA. Der Betrieb des Aggregates erfolgt in unterschiedlichen Netzformen. Die Einspeisung in bestehende Netze erfolgt nur nach einer Trennung vom restlichen Stromnetz.

„Pumparbeiten (mittel)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Pumparbeiten mit einer Gesamtleistung von ca. 5000 l / min. Zum Erreichen der Pumpleistung werden unterschiedliche Pumpen kombiniert. Die Anschlüsse bewegen sich dabei im Bereich B- und C-Storz. Die Fachgruppe führt auch die notwendige Ausstattung zur Ableitung des Wassers über eine Gesamtlänge von mindestens 200 m mit.

„Transportieren von Gütern (Land)“ bedeutet jeglichen Transport von Gütern auf dem Land. Es werden Stückgüter in jeglicher Form transportiert. Die Teileinheit verlädt sie in ihren Transportkomponenten und entlädt sie am Zielort.
Der Transport von verpackten Lebensmitteln fällt nur in dieses Aufgabengebiet, wenn die gültigen Rechtsvorschriften in Bezug auf Hygiene eingehalten werden können.
Der Transport von Schüttgut kann nur in entsprechend dafür vorgesehenen Behältnissen erfolgen, sofern das Transportfahrzeug nicht explizit dafür geeignet ist.

(Quelle: www.thw.de)


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